Finanzdienstleister
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Ein Haftungsdach für freie Vermittler
Seit 1. November 2007 ist auch die "Anlageberatung" für Finanzdienstleister in Deutschland eine erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung. Mit der Einführung der MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) ist eine ganzheitliche Vermögensberatung nur noch mit einer Erlaubnis nach § 32 KWG (Kreditwesengesetz) möglich. Eine Alternative für Finanzdienstleister ist, die "Anlageberatung" unter einem Haftungsdach zu betreiben, zum Beispiel in Verbindung mit der COMVAL Vermögensverwaltung GmbH. Hierbei handelt es sich nicht um einen Haftungsdach-Newcomer - wie teilweise bei Mitbewerbern - sondern um Standhaftigkeit mit entsprechenden Erfahrungswerten seit dem Jahr 2000.
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Nutzen Sie die Chance der gesetzlichen Regelung
COMVAL kooperiert als Wertpapierfirma auf Grundlage des Europäischen Passes mit Vermittlern und stellt diesen ein Haftungsdach zur Verfügung.
Als vertraglich gebundener Vermittler bieten wir Ihnen den Marktzugang. Unser Service:
Haftungsdach
Wertpapiere
Vermögensanlagen
Vermögensverwaltung
Investmentfonds
Vertriebssupport
Diese Basis ermöglicht Ihnen eine unabhängige und qualifizierte Beratung Ihrer Kunden unter Berücksichtigung folgender Prinzipien:
Transparenz
Kundenzufriedenheit
Voller Kundenschutz
Absoluter Mitarbeiterschutz
Unsere Kooperationspartner werden mit professionellen Verkaufsunterlagen ausgestattet und erhalten einen umfangreichen Vertriebssupport:
Workshops
Produktpräsentationen
Aus- und Fortbildungsseminare
Login (internet) Service- und Downloadbereich
Fristgerechte und detaillierte Abrechnungen
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Haftungsdach
Als vertraglich gebundener Vermittler (natürliche und juristische Personen) unserer Wertpapierfirma sind Sie berechtigt, unter Haftungsfreistellung sämtliche Finanzinstrumente (die von uns als Rechtsträger angeboten werden) für Ihre Kunden zu erbringen. Die COMVAL Vermögensverwaltung GmbH hat eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in beträchtlicher Höhe abgeschlossen und kann ihren Partnern somit eine hohe Sicherheit an die Hand geben.
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EU-Pass
Die EU-Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen (93/22/EWG) ermöglicht es der COMVAL Vermögensverwaltung GmbH, als Wertpapierfirma auf Grund des Europäischen Passes auch in anderen Mitgliedstaaten Wertpapierdienstleistungen zu erbringen. Neben
Österreich
erfolgt die grenzüberschreitende Tätigkeit im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs in
Deutschland,
Italien,
Niederlande,
Liechtenstein.
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Ermächtigung mit Lichtbildausweis
Vertriebspartner erhalten eine Vollmacht in Form eines Lichtbildausweises aus dem für Dritte deutlich hervorgeht, dass Sie berechtigt sind, Kunden zu beraten bzw. Wertpapiergeschäfte zu vermitteln und dass COMVAL für die Erfüllung (Haftung) einsteht.
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